Welttag der Ersten Hilfe: Wie Unternehmen mit den richtigen Werbemitteln Sicherheit und Verantwortung kommunizieren
7 min. Lesezeit
Verfasst am 24. September 2025

Was ist der Welttag der Ersten Hilfe? – Bedeutung und Hintergrund
Leben retten, wenn es darauf ankommt. Jeder kann immer und überall in die Situation kommen, plötzlich schnell Hilfe leisten zu müssen – und dann fragen sich leider viele: „Was muss ich tun?“
Der internationale Tag der Ersten Hilfe, der dieses Jahr am 13.09.2025 stattfand, soll daran erinnern und darauf aufmerksam machen, wie wichtig und unverzichtbar die richtige Nothilfe bei Unfällen oder Katastrophen ist.
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Nach § 323c des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist jeder verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn dies erforderlich und zumutbar ist – also ohne erhebliche Eigengefahr oder Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich. Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar und riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Der Welttag der Ersten Hilfe findet jedes Jahr am zweiten Samstag im September statt und verfolgt das Ziel, die Bevölkerung für die Bedeutung von Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Notfällen zu sensibilisieren und dazu zu motivieren, Erste Hilfe zu lernen und anzuwenden. Schnelles Handeln kann Leben retten. Der Aktionstag wurde im Jahr 2000 eingeführt und wird mittlerweile von Rotkreuz- und Rothalbmond-Organisationen in über 150 Ländern gefeiert.
Motto 2025: "Leben retten in einem sich wandelnden Klima”
Überschwemmungen, Stürme, Extremtemperaturen – Naturkatastrophen passieren immer häufiger, und die Zahl der Verletzten und Toten, die der Klimawandel mit sich bringt, steigt weiterhin. Und ja - auch wir in Deutschland sind davon betroffen.
Deshalb fand der diesjährige Aktionstag am 13. September unter dem Motto „Leben retten in einem sich wandelnden Klima“ (Original: „First Aid and Climate Change“) statt. Er soll zeigen, welche Bedeutung Erste Hilfe gerade bei extremen Wetterbedingungen und Umweltveränderungen hat.
Beispiel Juni 2025: 30 Grad in Deutschland. In nicht klimatisierten Büroräumen oder auf der Baustelle steigt die Hitze – wortwörtlich – zu Kopf. Die Konzentration nimmt ab, der Körper wird schnell schlapp. Hitze wird immer häufiger zum Gesundheitsrisiko und erfordert angepasstes Verhalten sowie Erste-Hilfe-Wissen.
Das Motto soll auf Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Extremwetter aufmerksam machen, zum Beispiel:
- Hitze: Erkennen von Hitzeschlag oder Dehydrierung, richtiges Kühlen, Flüssigkeit zuführen.
- Kälte/Sturm: Erkennen von Unterkühlung und Erfrierungen, Sicherung von Unfallstellen.
- Überschwemmungen: Sicheres Verhalten im Wasser, Rettung ohne Selbstgefährdung.
Extreme Wetterlagen fordern uns alle heraus – umso wichtiger ist es, dass jeder grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen kennt und anwenden kann. Wer vorbereitet ist, kann in kritischen Situationen schnell reagieren, Risiken mindern und im Ernstfall Leben retten.
Warum der 13. September für Unternehmen wichtig ist: Erste Hilfe am Arbeitsplatz
Auch am Arbeitsplatz kann es zu Notfällen oder Unfällen kommen – und das schneller, als man denkt: von einer kleinen Schnittwunde bis hin zu schweren Kreislaufproblemen und Schwächeanfällen.
Im Jahr 2024 wurden 754.660 meldepflichtige Arbeitsunfälle in Deutschland verzeichnet. Dazu zählen alle Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten.
Deshalb gilt:
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In jedem Betrieb ist es Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelfer:innen sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.
Wie viele sogenannte betriebliche Ersthelfer:innen und welchen Umfang das Erste-Hilfe-Material umfassen sollte, richtet sich nach:
- Betriebsgröße
- vorhandenen Gefahren
- Ausdehnung und Struktur des Betriebs
- Organisation des betrieblichen Rettungswesens
Rechtliche Aspekte: Erste Hilfe am Arbeitsplatz
Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Dazu gehören die Ausbildung von Ersthelfern sowie die Unterweisung der Mitarbeiter:innen in Erster Hilfe (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
Betrieblicher Ersthelfer – Pflicht!
Der betriebliche Ersthelfer ist eine Person, die speziell in Erster Hilfe ausgebildet ist. Grundsätzlich kann jede:r Mitarbeiter:in diese Funktion übernehmen, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen.
- Bei 2 bis 20 Beschäftigten: mindestens 1 Ersthelfer.
- Bei mehr als 20 Beschäftigten:
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der Versicherten
- in sonstigen Betrieben: 10 % der Versicherten

Inhalt & Dauer der Ausbildung:
- Kurs: "Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer"
- 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (etwa ein Arbeitstag)
- Präsenzpflicht (kein Online-Ersatz möglich, da praktische Übungen dazugehören)
- Kosten:
Die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse übernimmt die Kursgebühren für betriebliche Ersthelfer. Der Betrieb muss die Mitarbeiter lediglich freistellen und ggf. den Verdienstausfall tragen.
Gültigkeit & Auffrischung:
- Ausbildung gilt 2 Jahre
- Danach muss eine Auffrischung (Erste-Hilfe-Fortbildung, ebenfalls 9 UE) besucht werden
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Jede Verletzung im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit sowie Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit müssen im Verbandbuch dokumentiert werden – durch den Ersthelfer oder den verunfallten Mitarbeiter.
Erste-Hilfe-Unterweisung für alle Mitarbeiter:innen
Unfallversicherer fordern, dass alle Mitarbeiter:innen
- mindestens einmal jährlich
- sowie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses
an einer Unterweisung in Erster Hilfe teilnehmen.
Darin lernen sie u. a.:
- Verhalten bei einem Unfall oder Notfall im Betrieb
- Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten, AED, Sanitätsraum etc.)
- Namen und Erreichbarkeit der Ersthelfer
- Notrufnummern und Meldewege
- Besondere Gefährdungen im Betrieb (z. B. Maschinen, Chemikalien, Baustellen)
Ziel ist, dass jede:r im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Erste Hilfe leisten kann. Zumindest muss jede:r wissen, wie ein Notruf abgesetzt wird – denn das kann Leben retten.
Die Unterweisungen können von der Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden und müssen dokumentiert sein (Teilnehmerliste + Inhalte).
Viele Betriebe bieten zusätzlich freiwillige Erste-Hilfe-Schulungen für alle Mitarbeiter:innen an – für mehr Sicherheit, Teamgefühl oder weil es zur Branche passt (z. B. Schulen, Kitas, Pflege, Verkehr).
Mehr über die Regelungen zur Ersten Hilfe in Betrieben erfahren Sie hier:
👉 DGUV Fachbereich Erste Hilfe
Die richtige Erste-Hilfe-Ausstattung am Arbeitsplatz
Neben der Unterweisung des Personals gehört auch die passende Ausstattung dazu (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Ein Muss – auch für den privaten Bereich: Verbandkästen! Sie müssen leicht zugänglich und regelmäßig geprüft werden.
Es wird unterschieden zwischen:
- Großer Verbandkasten (DIN 13169, Verbandkasten E)
- Kleiner Verbandkasten (DIN 13157, Verbandkasten C)
Diese enthalten jeweils:
Kleiner Verbandkasten, nach DIN 13157

Großer Verbandkasten, nach DIN 13169

Wie viele und welche Verbandkästen Ihr Unternehmen braucht hängt wieder von den oben genannten Kriterien ab.
Je nach Ausrichtung und Größe des Betriebs können weitere Maßnahmen und Vorkehrungen notwendig sein, wie z. B.:
- Bereitstellung von Defibrillatoren
- Einrichtung von Erste-Hilfe-Räumen
- Gegengifte zu vorhandenen Gefahrstoffen
Erste-Hilfe-Werbemittel: Sicherheit mit Markenpräsenz verbinden
Werbemittel helfen einem Unternehmen, sichtbar zu bleiben. Erste-Hilfe-Werbemittel helfen zusätzlich dabei, im Ernstfall Menschen zu helfen – und sind damit wohl die nützlichsten im Werbezeichen-Katalog.
Sie verbinden das Versprechen von Sicherheit mit der Markenpräsenz Ihres Unternehmens. Ihr Logo auf Verbandkästen, Pflastern oder Warnwesten zeigt: Ihrem Unternehmen liegt die Sicherheit und das Wohl Ihrer Kunden und Partner am Herzen.
Vorteile von Erste-Hilfe-Werbeartikeln:
- Verantwortungsbewusste Markenwahrnehmung
- Hilfestellung im Notfall = stärkere Kundenbindung
- Klarer Nutzen, langlebig und oft im Einsatz (z. B. im Auto) = hoher Erinnerungswert
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Werden auch Sie Teil des Aktionstags für Erste Hilfe 2025 und machen Sie sichtbar, wie wichtig die richtigen Maßnahmen sind. Nutzen Sie Erste-Hilfe-Werbemittel und verbreiten Sie diese Werte und Botschaften – intern wie extern.
Einsatzmöglichkeiten von Erste-Hilfe-Werbeartikeln:
- Sportvereine, Outdoor-Marken, Automobil-Branche: Sicherheitsartikel als Give-away oder Zusatz beim Kauf (z. B. Erste-Hilfe-Koffer im Auto).
- Messen & Veranstaltungen: Besonders in der Gesundheitsbranche – aber auch branchenübergreifend. Pflaster oder kleine Sets sind praktisch und werden aufbewahrt.
- Kundenbindung: Als Teil eines Kundenpakets oder als Dankeschön.
- Mitarbeitersicherheit: Im Rahmen von Firmenveranstaltungen oder zur Erhöhung der Arbeitssicherheit. So zeigen Sie Fürsorge und setzen als Arbeitgeber ein wichtiges Signal.

Erste-Hilfe-Sets und Notfallboxen
Ob fürs eigene Büro oder als Give-away für Partnerunternehmen und Kund:innen: Erste-Hilfe-Sets sind in jedem Unternehmen Pflicht und unverzichtbar! Die Erste-Hilfe-Sets als Werbeartikel von Werbezeichen bieten Ihnen die Möglichkeit, Sicherheitsbewusstsein zu stärken und gleichzeitig Ihre Marke wirksam zu präsentieren. Ideal geeignet für die Autoindustrie, Veranstaltungen und vieles mehr.
👉 Lassen Sie jetzt Ihre Erste-Hilfe-Sets individuell bedrucken und zeigen Sie Verantwortung.
Reflektierende Sicherheitsartikel
Besonders geeignet für Branchen, die mit Kindern oder mit dem Verkehr zu tun haben: Reflektoren schaffen Sichtbarkeit! Bedruckt mit Ihrem Logo sind sie nicht nur nützlich, sondern steigern auch die Wahrnehmung Ihrer Marke. Sie bieten Sicherheit und eignen sich perfekt als nachhaltige Werbegeschenke – etwa auf Messen oder öffentlichen Events.
👉 Setzen Sie auf Sicherheit und Sichtbarkeit mit Reflektoren als Werbeartikel.
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Weitere Sicherheitsartikel für Arbeitsplatz & Messe
Fazit
Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann reichen: Arbeitsunfälle passieren jeden Tag.
Manchmal bleibt es bei einer kleinen Schnittwunde – im schlimmsten Fall enden sie jedoch tödlich.
Die Organisation der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz ist daher mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist ein entscheidender Beitrag zu Sicherheit, Gesundheit und Vertrauen im Unternehmen. Arbeitgeber, die in Schulungen, Unterweisungen und Ausstattung investieren, sorgen nicht nur für Rechtssicherheit, sondern auch für eine Kultur des Miteinanders – in der jede:r weiß: Im Notfall bin ich nicht allein.
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